Das Schutzkonzept besteht im Wesentlichen aus 5 Elementen:
Kultur der Grenzachtung
Kinder und Jugendliche haben bei den Angeboten, Veranstaltungen, Gruppen und Freizeiten der Evangelischen Landeskirche das Recht auf Sicherheit, Privatsphäre und einen achtungsvollen Umgang. Deshalb sind die Mitarbeitenden in den verschiedenen Arbeitsbereichen und Verbänden herausgefordert, eine Kultur der Grenzachtung zu entwickeln und Präventionsschulungen durchzuführen.
In dieser Kultur achten die Mitarbeitenden auf eine angemessene Nähe und Distanz zu den ihn anvertrauten Menschen und respektieren deren Intimsphäre. Sie erkennen unbeabsichtigte Grenzverletzungen, entschuldigen sich oder weisen andere auf ihr Verhalten hin. Bei Übergriffen und strafbaren Handlungen orientieren sie sich an den entsprechenden Handlungsplänen, informieren die Verantwortlichen und wenden sich zur Beratung an das Vertrauenstelefon oder eine örtliche Beratungsstelle. Freizeitmaßnahmen, Veranstaltungen und Gruppen sind so konzipiert, dass sie Kinder, Jugendliche und schutzbefohlene Erwachsene in ihrer Selbständigkeit, der Vertretung ihrer Interessen und Bedürfnisse und in ihrer Selbstachtung stärken.
Risikoanalyse
Die Analyse bildet den Ausgangspunkt eines Schutzkonzepts. Ziel ist es dabei, die für Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch sensiblen Tätigkeiten, Orte, Strukturen und Situationen in einem bestimmten Arbeitsbereich (Gemeinde, Freizeit, Einrichtung…) konkret zu benennen und zu bewerten.
1. Strukturen
Bewertung von Machtverhältnissen und Transparenz
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2. Tätigkeiten
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3. Situationen
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4. Regeln
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5. Kommunikation
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6. Orte
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7. Präventionsmaßnahmen
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Auf der Basis dieser Risikoanalyse können dann konkrete Präventionsmaßnahmen und Handlungspläne für Interventionen geplant werden. Verschiedene Präventionselemente (Verpflichtungserklärung, Vorlagen für Handlungspläne, Schulungen, Arbeitshilfen) werden dabei vom Projekt entwickelt und zur Verfügung gestellt.